Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit

Wichtige Schritte zur Wegsicherheit
Wanderwege sollten möglichst gefahrlos begangen werden können – so steht es im Gesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG). Doch was heisst das genau? Wer ist für eine sichere Infrastruktur zuständig und was liegt in der Eigenverantwortung? Ein kleiner Exkurs in die Wegsicherheit.
Welche Gefahrensituationen gibt es?
Wegsicherungspflicht und Aufgaben der Wanderwegmitarbeitenden
Die Standards bei Planung, Bau, Unterhalt und Signalisation der Wanderwege tragen wesentlich zur Sicherheit bei. Doch auch Wandernde sind gefragt, sich aufmerksam und vorsichtig zu verhalten.
Die Wegsicherungspflicht der Wanderwegmitarbeitenden ergibt sich aus den untenstehenden drei Faktoren
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Zweckbestimmung der Wanderwege
Gegenstand der Gefahrenprävention ist der bestimmungsgemässe Gebrauch der Wanderwege, d.h. die Benutzung durch zu Fuss gehende Personen in normalem Gehtempo entsprechend den Anforderungen der Wegkategorie während der schnee- und eisfreien Zeit.
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Verhältnismässigkeit bei der Gefahrensicherung
Gefahren müssen auf ein vernünftiges, für die Wegkategorie akzeptables Mass reduziert werden. Intensiv begangene Wanderwege müssen besonders berücksichtigt werden. Es wird keine vollständige Gefahrenbeseitigung verlangt.
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Eigenverantwortung der Wandernden
Die Eigenverantwortung beinhaltet:
- sorgfältige Planung (Planung, Routenwahl, Ausrüstung)
- angepasstes Verhalten
- akzeptierte Risiken (Witterung, unvorhersehbare Naturereignisse)
- Aufsichtspflicht gegenüber Kindern
Die Eigenverantwortung endet, wo atypische Gefahren bestehen, die auch bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit und Vorsicht Anlass zu gravierenden Unfällen geben können.
Daraus wiederum ergeben sich die Aufgaben der Wanderwegmitarbeitenden.
Haftung
Wanderwegmitarbeiter haften nur,
wenn vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt wird.
Ansonsten haftet das Gemeinwesen für Mitarbeitende, die vom Kanton oder den
Gemeinden mit der Ausführung des FWG befasst worden sind.
Kollektive Haftpflicht- und
Unfallversicherung: Der Dachverband Schweizer Wanderwege verfügt über eine
kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung, welche die kantonalen
Wanderweg- Fachorganisationen wie auch deren Angestellte und ehrenamtlich
Mitarbeitende bei der Ausübung von Vereinsaufgaben miteinschliesst.
Wegsperrungen und Umleitungen

Leitfaden Gefahrenprävention und Verantwortlichkeiten
Mehr Details zum Thema finden Sie in diesem Leitfaden.
Kontakt

Pietro Cattaneo
- Nationale Koordination und Beratung Kantone: GR, TI, VS, UR
- Kurse Signalisation von Wanderwegen
- Beratungsthemen: Signalisation und Planung, Gefahrenprävention, Verantwortlichkeit, Haftung, Wanderwege auf Weiden
- Verantwortlich esa-Ausbildung Wanderleiter:in