KI-Richtlinien
Richtlinien Für den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den Schweizer Wanderwegen
Die Schweizer Wanderwege legen grossen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Korrespondenz (Briefe, Übersetzungen, E-Mails etc.) und redaktioneller Texte (Website, Magazin, Wandervorschläge etc.). Um dies zu gewährleisten, nutzen wir Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) , wie Microsoft Copilot, ChatGPT, DeepL, u.a.. Sie unterstützen uns dabei, unsere Arbeit effizient und effektiv zu erledigen. Ein Verzicht auf den Einsatz von KI hätte zur Folge, dass wir das Potenzial dieser Technologie nicht ausschöpfen und in der Konsequenz technologisch zurückfallen würden.
Wir sind uns kritischer Fragen zur KI bewusst, die mit der Nutzung solcher Anwendungen verbunden sind, und beobachten die Entwicklungen kontinuierlich. Unsere vier Leitmotive sind:
1. Informationssicherheit
Wir unterscheiden zwei Arten von KI-Anwendungen:
Von den Schweizer Wanderwegen gekaufte und genehmigte Anwendungen.
Nicht genehmigte Anwendungen.
Jede KI-Anwendung, die nicht explizit von den Schweizer Wanderwegen genehmigt ist, gilt als nicht genehmigte Anwendung.
In nicht genehmigte KI-Anwendungen dürfen nur anonymisierte Personendaten, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter und keine Geschäftsgeheimnisse der Schweizer Wanderwege eingegeben werden.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter dürfen nur dann in genehmigte KI-Anwendungen eingegeben werden, wenn Schweizer Wanderwege über die Nutzungsrechte für den entsprechenden Anwendungszweck verfügt.
Bei der Verwendung der Resultate von KI-Anwendungen muss bestmöglich geprüft werden, dass diese keine Urheberrechte von Dritten verletzen (Plagiatsprüfung).
2. Vertrauen und Glaubwürdigkeit
Die Ergebnisse von KI-Anwendungen dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Alle KI-Resultate werden final von den Nutzerinnen und Nutzern geprüft, um die Genauigkeit und Qualität sicherzustellen.
Wir informieren unser Publikum darüber, dass wir KI-Tools zur Unterstützung unserer Recherche und Inhaltserstellung verwenden.
3. Journalistische Regeln
Für die journalistischen Produkte wie Wanderbroschüren, Website, Magazin etc. orientieren wir uns an den KI-Handlungsanweisungen des SRF (Version 2.2, Erstelldatum 15.11.2024), die spezifische Regelungen für den Einsatz von KI-Tools im journalistischen Kontext festlegen.
Alle redaktionellen Beiträge werden final von einer Redaktorin oder einem Redaktor redigiert, um die Genauigkeit und Qualität sicherzustellen.
4. Verantwortlichkeit
Die Nutzung von KI erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und ethischen Richtlinien.
Wir überwachen und evaluieren kontinuierlich die Leistung unserer KI-Tools, um deren Effektivität und Zuverlässigkeit zu verbessern.
Autorisiert: Nutzung von Personendaten und urheberrechtlichen geschützten Inhalten: MS Copilot 365
Nicht autorisiert: Nur anonymisierte Daten und Inhalte: ChatGPT, DeepL Übersetzer, Perplexity, Gemini, Adobe Firefly