Natur- und Heimatschutz
Eingriffe in Landschaften und Naturdenkmäler, die gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) geschützt sind, fallen nur unter strengen
Voraussetzungen in Betracht. Dasselbe gilt für die Beeinträchtigung geschützter
Biotope (Moore und Moorlandschaften, Auengebiete, Amphibienlaichgebiete,
Trockenwiesen und -weiden) und weiterer, sensibler Lebensräume (Uferbereiche,
seltene Waldgesellschaften etc.).
Den höchsten Schutz geniessen Objekte von nationaler Bedeutung, die in
einem entsprechenden Bundesinventar aufgenommen sind. Sie sind grundsätzlich
ungeschmälert zu erhalten, jedenfalls grösstmöglich zu schonen, unter Einbezug
von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen.
Auch bei regionalen oder lokalen Objekten ist für einen Eingriff ein gewichtiges, überwiegendes Interesse erforderlich. Der Verursacher hat für besondere Schutzmassnahmen, für Wiederherstellung oder angemessenen Ersatz zu sorgen.
Im Perimeter geschützter Objekte können bestehende Wanderwege
unterhalten werden. Demgegenüber ist die Hürde für die Neuanlage von
Wanderwegen, je nach Objekt, hoch bis sehr hoch.
Im Richtplan ist die Koordination zwischen den Interessen des Bundes an
der Erhaltung der in den Bundesinventaren verzeichneten Objekte und den
weiteren, raumwirksamen Tätigkeiten (u.a. in den Bereichen
Siedlungsentwicklung, Verkehr, Infrastrukturen, Landwirtschaft, Tourismus und
Erholung etc.) vorzunehmen.
Das Bundesinventarder Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) erfasst ganz unterschiedliche
Landschaften, die auch Wälder betreffen können, wie z.B. die von Mooren
geprägte Grande Cariçaie (BLN-Nr. 1208), den Fichtenurwald Bödmerenwald
(BLN-Nr. 1601) oder die Kulturlandschaft Dento della Veccia (BLN-Nr. 1813).
Historische Verkehrswege
Historische Verkehrswege können auch durch Wälder führen.
Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung mit sichtbarer
Substanz verdienen in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung,
jedenfalls aber die grösstmögliche Schonung unter Einbezug von
Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen.
Historische Verkehrswege von regionaler oder lokaler Bedeutung mit
Substanz sind zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt,
ungeschmälert zu erhalten. Der Schutzumfang ergibt sich hier massgebend aus dem
kantonalen Recht.
Wegabschnitte mit historischem Verlauf ohne Substanz geniessen keinen besonderen Schutz.
Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) enthält sowohl die
Objekte des Bundesinventars (Wege von nationaler Bedeutung), als auch die von
den Kantonen bezeichneten Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung. Die
inventarisierten Objekte sind in Plan- und Bewilligungsverfahren entsprechend
zu berücksichtigen.
Historische Wegstrecken sind nach Möglichkeit in das Wanderwegnetz
einzubeziehen (Art. 3 Abs.2 FWG).
Bei Massnahmen, welche in die historische Bausubstanz des Weges
eingreifen, sind zwingend die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen und
weitere Fachstellen (Historische Verkehrswege, Denkmalpflege, Ingenieurwesen
usw.) einzubeziehen.
Beispiele von Objekten des IVS sind Hohlwegformen, Feinstrukturen oder Wegelemente wie Mauern, Zäune, Böschungen, naturnahe oder gepflasterte Oberflächen wie beispielsweise die eingemauerten und gepflasterten Hohlwegserpentinen bei Frutt bei Brienz (IVS-Objekt BE 147.1).
Das Inventar der historischen Verkehrswege ist ebenfalls kartografisch erfasst.
Arten von Waldreservaten
Waldreservate sind
grundsätzlich auf Dauer angelegte Schutzflächen im Wald, die jeweils für eine
begrenzte Zeit zwischen Kanton und Waldeigentümern vertraglich gesichert werden
(in der Regel auf 50, seltener auf 99 Jahre).
In Naturwaldreservaten wird auf forstliche Eingriffe verzichtet,
damit sich der Wald wieder natürlich entwickeln kann.
In Sonderwaldreservaten wird gezielt eingegriffen, um bedrohte
Arten zu fördern. Dazu gehören vor allem Baumarten, die viel Licht und Wärme
benötigen.
Kontakt
Daniela Rommel
- Koordination und Beratung: Winterwanderwege und Schneeschuhrouten (alle Kantone)
- Beratung Kantone (Sommer): AI, AR, SG, BL, BS
- Beratungsthemen: Klimawandel, Wald, Jagd, Gesundheit