Natur- und Heimatschutz

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Wanderwege im Wald

Natur- und Heimatschutz

Was ist bei Naturschutzgebieten und historischen Verkehrswegen zu berücksichtigen?

Eingriffe in Landschaften und Naturdenkmäler, die gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) geschützt sind, fallen nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht. Dasselbe gilt für die Beeinträchtigung geschützter Biotope (Moore und Moorlandschaften, Auengebiete, Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen und -weiden) und weiterer, sensibler Lebensräume (Uferbereiche, seltene Waldgesellschaften etc.).

Den höchsten Schutz geniessen Objekte von nationaler Bedeutung, die in einem entsprechenden Bundesinventar aufgenommen sind. Sie sind grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten, jedenfalls grösstmöglich zu schonen, unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen.

Auch bei regionalen oder lokalen Objekten ist für einen Eingriff ein gewichtiges, überwiegendes Interesse erforderlich. Der Verursacher hat für besondere Schutzmassnahmen, für Wiederherstellung oder angemessenen Ersatz zu sorgen.

Im Perimeter geschützter Objekte können bestehende Wanderwege unterhalten werden. Demgegenüber ist die Hürde für die Neuanlage von Wanderwegen, je nach Objekt, hoch bis sehr hoch.

Im Richtplan ist die Koordination zwischen den Interessen des Bundes an der Erhaltung der in den Bundesinventaren verzeichneten Objekte und den weiteren, raumwirksamen Tätigkeiten (u.a. in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr, Infrastrukturen, Landwirtschaft, Tourismus und Erholung etc.) vorzunehmen.

Das Bundesinventarder Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) erfasst ganz unterschiedliche Landschaften, die auch Wälder betreffen können, wie z.B. die von Mooren geprägte Grande Cariçaie (BLN-Nr. 1208), den Fichtenurwald Bödmerenwald (BLN-Nr. 1601) oder die Kulturlandschaft Dento della Veccia (BLN-Nr. 1813).

Historische Verkehrswege

Historische Verkehrswege können auch durch Wälder führen.

Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung mit sichtbarer Substanz verdienen in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber die grösstmögliche Schonung unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen.

Historische Verkehrswege von regionaler oder lokaler Bedeutung mit Substanz sind zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Der Schutzumfang ergibt sich hier massgebend aus dem kantonalen Recht.

Wegabschnitte mit historischem Verlauf ohne Substanz geniessen keinen besonderen Schutz.

Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) enthält sowohl die Objekte des Bundesinventars (Wege von nationaler Bedeutung), als auch die von den Kantonen bezeichneten Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung. Die inventarisierten Objekte sind in Plan- und Bewilligungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Historische Wegstrecken sind nach Möglichkeit in das Wanderwegnetz einzubeziehen (Art. 3 Abs.2 FWG).

Bei Massnahmen, welche in die historische Bausubstanz des Weges eingreifen, sind zwingend die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen und weitere Fachstellen (Historische Verkehrswege, Denkmalpflege, Ingenieurwesen usw.) einzubeziehen.

Beispiele von Objekten des IVS sind Hohlwegformen, Feinstrukturen oder Wegelemente wie Mauern, Zäune, Böschungen, naturnahe oder gepflasterte Oberflächen wie beispielsweise die eingemauerten und gepflasterten Hohlwegserpentinen bei Frutt bei Brienz (IVS-Objekt BE 147.1).

Das Inventar der historischen Verkehrswege ist ebenfalls kartografisch erfasst.

Arten von Waldreservaten

Waldreservate sind grundsätzlich auf Dauer angelegte Schutzflächen im Wald, die jeweils für eine begrenzte Zeit zwischen Kanton und Waldeigentümern vertraglich gesichert werden (in der Regel auf 50, seltener auf 99 Jahre).

In Naturwaldreservaten wird auf forstliche Eingriffe verzichtet, damit sich der Wald wieder natürlich entwickeln kann.

In Sonderwaldreservaten wird gezielt eingegriffen, um bedrohte Arten zu fördern. Dazu gehören vor allem Baumarten, die viel Licht und Wärme benötigen.

Kontakt

Daniela Rommel

Daniela Rommel

  • Koordination und Beratung: Winterwanderwege und Schneeschuhrouten (alle Kantone)
  • Beratung Kantone (Sommer): AI, AR, SG, BL, BS
  • Beratungsthemen: Klimawandel, Wald, Jagd, Gesundheit
+41 31 370 10 28

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Wald Fachwissen Kantonale Wanderweg-Fachorganisationen Infrastruktur

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