Ersatzpflicht

Ersatzpflicht
Ersatzpflicht

Erhaltung des Wanderwegnetzes

Planen Sie, einen Wanderwege mit Hartbelag zu versehen oder wird ein Wanderweg dauerhaft unterbrochen? Wichtige Informationen zur Ersatzpflicht von Wanderwegen finden Sie auf dieser Seite.

Um Erholung und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, müssen beeinträchtigte oder nicht mehr frei zugängliche Wanderwege ersetzt werden. Auslöser dafür können zunehmender Verkehr oder dauerhafte Unterbrechungen sein. Die häufigste Beeinträchtigung ist eine Belagsänderung. Sprich: Wenn beispielsweise ein Naturbelag mit Asphalt oder Zement befestigt wird. In einem solchen Fall muss der betroffene Abschnitt durch einen anderen, gleichwertigen Weg mit geeigneter Oberfläche ersetzt werden. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Oktober 1985.

Vollzugshilfe und weitere Hilfsmittel

Vollzugshilfe

Vollzugshilfe Ersatzpflicht für Wanderwege


Die Vollzugshilfe Ersatzpflicht für Wanderwege hilft bei Unsicherheiten bei der Anwendung der rechtlichen Vorschriften und liefert praxisnahe Empfehlungen und Beispiele zu zentralen Fragen der Ersatzpflicht.

Hilfsmittel

Vorlage Stellungnahme


Die Inhalte einer Stellungnahme im Zusammenhang mit der Ersatzpflicht entsprechen grundsätzlich jenen für eine Einsprache. Angaben hierzu finden sich im Merkblatt Verbandsbeschwerderecht auf Seite 4.

Faktenblatt Belagseinbau von «grösseren Wegstrecken» auf Wanderwegen


Dieses Faktenblatt erklärt wieso auch kürzere Wegstrecken von der Ersatzpflicht betroffen sind.

Merkblatt zur Erhaltung von Wanderwegen


Dieses Merkblatt legt dar, wie vor zugehen ist, wenn ein Projektträger ein Projekt umsetzen will, bei welchem ein Wanderweg betroffen ist.

Fallbeispiele

Realisierung eines Ersatzweges im Wald

Im Rahmen eines Meliorationsprojekts in der Gemeinde Roche-d’Or (JU) sollte ein Güter- und Wanderweg über eine Distanz von 500 Metern asphaltiert werden. Als Ersatz wurde mit einfachen Mitteln ein attraktiver Weg im Wald angelegt. Weiterlesen...

Nachträglicher Ersatz für einen Belagseinbau

Im Jahr 2000 liess eine Gemeinde im Kanton Aargau einen Güter- und Wanderweg mit bestehender Kiesoberfläche auf einem Abschnitt von 190 Metern asphaltieren. Auf Intervention des Vereins Aargauer Wanderwege musste nachträglich ein Baugesuch eingereicht und eine Ersatzmassnahme für den beeinträchtigten Wanderweg erarbeitet werden. Weiterlesen...

Erhaltung eines Wanderweges in der Bauzone

Der Gestaltungsplan für die Überbauung einer ehemaligen Kulturlandfläche in der Gemeinde Malters (LU) sah die Aufhebung eines Wanderwegabschnitts von 120 Metern vor, um den Bau einer Autoeinstellhalle zu ermöglichen. Der Verein Luzerner Wanderwege erhob Einsprache dagegen. Weiterlesen...

Kontakt

Pietro Cattaneo

Pietro Cattaneo

  • Nationale Koordination und Beratung Kantone: GR, TI, VS, UR
  • Kurse Signalisation von Wanderwegen
  • Beratungsthemen: Signalisation und Planung von Wanderwegen, Gefahrenprävention, Verantwortlichkeit, Haftung
    +41 31 370 10 31

Tags

Signalisation Verband Schweizer Wanderwege Qualitätsziele Wanderwegbau Wanderwegkategorien Fachwissen Wanderwegnetz Verband Schweizer Wanderwege

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