Über uns Schweizer Wanderwege

Verband Schweizer Wanderwege

Kurz gesagt

Wandern ist die beliebteste Freizeitaktivität der Schweizerinnen und Schweizer. Dafür steht ein Wanderwegnetz von über 65 000 Kilometern zur Verfügung. Es verbindet die schönsten Landschaften der Schweiz – vom Naherholungsgebiet bis zum alpinen Gebirge.

Dieses weltweit einzigartige Angebot gehört zu den Erfolgen des Verbands Schweizer Wanderwege mit seinen 26 kantonalen Wanderweg-Organisationen.

Seit 1934 setzen wir uns für attraktive, sichere und einheitlich signalisierte Wanderwege ein. Zu unserer Arbeit gehören die Planung und die Qualitätssicherung der Wanderweginfrastruktur im Auftrag des Bundesamts für Strassen. Die Grundlagen dafür sind in der Bundesverfassung verankert. Als Fachexperten informieren und inspirieren wir ein breites Publikum mit Wandervorschlägen, Events und Wanderpublikationen. So fördern wir das Wandern als naturnahe Freizeitbeschäftigung und als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Ebenfalls setzen wir uns auf politischer Ebene für das Wanderwegnetz ein.

Diese Leistungen können wir dank dem Engagement von 1500 Freiwilligen sowie der finanziellen Unterstützung von Gönnern, Mitgliedern und Firmen erbringen.

Viel Vergnügen auf dem Schweizer Wanderwegnetz!

 

1934 wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege mit dem Zweck gegründet, die bestehenden Wanderwege gesamtschweizerisch einheitlich zu signalisieren und das Wandern in der Bevölkerung zu fördern.
Seit der «Erfindung» des gelben Wegweisers vor über 80 Jahren hat sich der Verband Schweizer Wanderwege zu einem kompetenten und zuverlässigen Dienstleister und wichtigen Interessenvertreter für die Wanderbewegung in der Schweiz entwickelt.

Die Schweizer Wanderwege sind die Vereinigung der Wanderweg-Fachorganisationen in den Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein. Gemeinsam verbinden und unterstützen wir Menschen und Organisationen, die am Wandern und an den Wanderwegen interessiert sind. Wir positionieren uns als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sowie als Forum für die Koordination, die gemeinsame Nutzung von Fachwissen und für die Wahrnehmung nationaler Aufgaben.

Einzigartig auf der Welt: Wanderwege in der Verfassung

Damit der Erholungswert und die Verbindungsfunktion des Wanderwegnetzes erhalten bleiben, ist es durch die Bundesverfassung und durch das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) rechtlich geschützt. Das weltweit einmalige Angebot gehört zu den Erfolgen des Verbands Schweizer Wanderwege und seiner 26 kantonalen Wanderweg-Organisationen. 

 

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 88

 

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG)

Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über Fuss- und Wanderwege (FWG) (92.1 kb)

Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV)

Verordnung vom 26. November 1986 über Fuss- und Wanderwege (FWV) (469 kb)

 

 

Wie die Schweiz zu ihren Wanderwegen kam

Die bemerkenswerte Erfolgsgeschichte der Schweizer Wanderwege

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