Winter- und Schneeschuhwanderwege
Winter- und Schneeschuhwanderwege
In dieser Kategorie werden Beiträge an neu geplante, signalisierte Winter- oder Schneeschuhwanderwege, die im Gelände noch nicht existieren oder an bereits existierende Winter- oder Schneeschuhwanderwege, bei denen die bestehende Signalisation noch nicht den Vorgaben des Bundesamts für Strassen ASTRA entspricht, geleistet.
Das Projekt berücksichtigt zwingend die Vorgaben zur Signalisation gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Strassen ASTRA: Leitfaden Winterwanderwege und Schneeschuhrouten.
Das Projekt bezieht sich auf neue und anschliessend signalisierte Winter- oder Schneeschuhwanderwege, die noch nicht existieren.
Das Projekt bezieht sich auf bereits existierende Winter- oder Schneeschuhwanderwege, bei denen die bestehende Signalisation nicht den Vorgaben des Bundesamts für Strassen ASTRA entspricht und eine Neusignalisation vorgenommen wird.
Das Projekt beinhaltet die sachgemässe
Umsetzung der Qualitätskriterien
für Winter- und
Schneeschuhwanderwege
gemäss Qualitätskriterien Winter- und
Schneeschuhwanderwege.
Das Projekt wird in einem Gebiet mit hoher Schneesicherheit während der Wintermonate (Dezember - März) umgesetzt.
Projekteingabe
Gesuch einreichen
Sie können jederzeit ein Gesuch stellen. Die Prüfung erfolgt zwei Mal pro Jahr: Eingaben bis zum 31. Mai werden im Juni behandelt, Eingaben bis zum 31. August im November.
Die Eingabe nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Das Eingabeformular bietet Ihnen ein Zeitfenster von einer Stunde. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Wegverlauf (z.B. map.geo.admin.ch) und öV-Haltestellen, Natur- und Wildtierschutzgebiete, Parallelführung/Wegquerung mit anderen Wintersportarten,
- Darstellung der Wegweiserstandorte entlang des eingezeichneten Winter- oder Schneeschuhwanderwegs. Beispiel 2025 Lenk-Simmenfälle BE,
- "Gut zum Druck" von allen zukünftigen Winterwander-Wegweisern,
- Detaillierte Gesamtprojektkosten: Materialkosten für Beschilderung sowie Stundenaufwand für Planung, Erstmontage und Sicherheitsabklärungen.
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Eingabefrist und Vergabeprozess
Sie können jederzeit ein Gesuch stellen. Die Prüfung erfolgt zwei Mal pro Jahr: Eingaben bis zum 31. Mai werden im Juni behandelt, Eingaben bis zum 31. August im November.
Vollständige Beitragsgesuche werden durch die Projektleitung bei den Schweizer Wanderwegen geprüft. Je nach Beitragshöhe werden weitere technische Fachexperten und der Vorstand der Schweizer Wanderwege hinzugezogen. Der Entscheid wird den Projekttragenden schriftlich mitgeteilt. Bei Zusage wird ein Vertrag abgeschlossen.
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Von einer Prämierung eingeschlossen
- Angebote, die nicht gemäss den Vorgaben ASTRA signalisiert werden.
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Beitragshöhe
Pro Winter- oder Schneeschuhwanderweg werden max. 50% der Projektkosten oder max. CHF 15'000 und mind. CHF 3'000 übernommen. Sind die Projektkosten tiefer als CHF 3'000 werden die gesamten Projektkosten übernommen.
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Teilnahmeberechtigung
Beiträge werden an gemeinnützige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Trägerschaften) sowie an das öffentliche Gemeinwesen (Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen etc.) ausgerichtet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesem Fonds.
Reglement
Das Reglement gibt detaillierte Auskunft über das Verfahren – von der Gesuchstellung über die Auswahl bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.
Kontakt
Ephraim Camenzind
- Beratung Kantone: AR, AI, SG, GL, FL
- Kurs Bau und Unterhalt von Wanderwegen DE und FR
- Beratungsthemen: Bau und Unterhalt von Wanderwegen, Wanderwege und Mountainbike, Naturschutz