Grabspenden und Legate
Grabspenden und Legate
Wer in einem Todesfall der Schweizer Wanderwege gedenken möchte, kann dies mit einer Grabspende tun. Gerne sind wir Ihnen behilflich:
E-Mail info@schweizer-wanderwege.ch
Tel. 031 370 10 20
Bitte teilen Sie uns den Namen und die Adresse der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über den Spendeneingang informieren können. Die eingegangenen Spenden verdanken wir jeweils auch bei den spendenden Personen.
Vorlage zum Personalisieren für einen Hinweis in der Todesanzeige:
«Anstelle von Blumen gedenke man der Schweizer Wanderwege, 3007 Bern, Postkonto 40-14552-5, IBAN CH48 0900 0000 4001 4552 5, Vermerk: Trauerfall Vorname Name.»
Legate und Erbschaften
Ein Vermächtnis zugunsten der Wanderwege
Wandern hat in Ihrem Leben einen besonderen Stellenwert? Und es ist Ihnen eine Herzensangelegenheit, darüber hinaus Gutes zu tun? Mit einem Vermächtnis an unseren Verein fördern Sie das Wandern und die Wanderwege. Sie helfen mit, dass auch nachfolgende Generationen die Schönheiten unserer Natur zu Fuss auf sicheren und attraktiven Wanderwegen entdecken können.
Sie überlegen sich, die Schweizer Wanderwege in Ihrem Testament zu berücksichtigen? Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Wofür und wie: das bewirkt Ihr Vermächtnis
Eine Spende aus Ihrem Nachlass kommt unseren Fördermassnahmen für das Wandern und das Wanderwegnetz zugute. Vermächtnisse an die Schweizer Wanderwege sind steuerbefreit – so geht der Betrag ohne Abzüge dahin, wo Sie es wünschen. Denn in erster Linie bestimmen Sie über die Verwendung der Erbschaft. Wenn Sie eine Hinterlassenschaft mit einer Zweckbestimmung in Erwägung ziehen, informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung unserer Arbeiten – nehmen Sie dafür Kontakt mit unserer Geschäftsleitung auf. Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer entsprechenden juristischen Beratung bei der Formulierung des Testaments.