Erbschaften

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Legate und Erbschaften

Ein Vermächtnis zugunsten der Wanderwege

Wandern hat in Ihrem Leben einen besonderen Stellenwert? Und es ist Ihnen eine Herzensangelegenheit, darüber hinaus Gutes zu tun? Mit einem Vermächtnis an unseren Verein fördern Sie das Wandern und die Wanderwege. Sie helfen mit, dass auch nachfolgende Generationen die Schönheiten unserer Natur zu Fuss auf sicheren und attraktiven Wanderwegen entdecken können.

Sie überlegen sich, die Schweizer Wanderwege in Ihrem Testament zu berücksichtigen? Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Kontakt

Michael Roschi, Geschäftsleiter

michael.roschi@schweizer-wanderwege.ch

Tel. 031 370 10 22

Wofür und wie: das bewirkt Ihr Vermächtnis

Eine Spende aus Ihrem Nachlass kommt unseren Fördermassnahmen für das Wandern und das Wanderwegnetz zugute. Vermächtnisse an die Schweizer Wanderwege sind steuerbefreit – so geht der Betrag ohne Abzüge dahin, wo Sie es wünschen. Denn in erster Linie bestimmen Sie über die Verwendung der Erbschaft. Wenn Sie eine Hinterlassenschaft mit einer Zweckbestimmung in Erwägung ziehen, informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung unserer Arbeiten – nehmen Sie dafür Kontakt mit unserer Geschäftsleitung auf. Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer entsprechenden juristischen Beratung bei der Formulierung des Testaments.

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