Geschichte

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Geschichte

Wer hat's erfunden?

1934 wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege gegründet. Ihr Zweck: Das Wandern zu fördern und die bestehenden Wanderwege einheitlich zu signalisieren. Es ist zeitgleich die Geburtsstunde der gelben Wegweiser.

Spulen wir kurz zurück: Um 1900 wächst in der Schweizer Bevölkerung das Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur.

Doch mit der Verbreitung des Autos geraten Fussgänger und Fussgängerinnen ab den 1920er Jahren immer mehr in die Defensive. Das stellt auch der Lehrer Jakob Ess bei einer Wanderung mit seiner Schulklasse über den stark befahrenen Klausenpass fest. Ein Schlüsselerlebnis, das ihn zum Handeln bewegt: Auf seine Initiative hin werden Ausflugsrouten eigens für Wandernde signalisiert. Allerdings nicht einheitlich – ein übergreifendes System für touristische Fusswege fehlte bis anhin.

Die Geburt der gelben Wegweiser

Das ändert sich, als Jakob Ess zusammen mit Otto Binder, dem damaligen Sekretär der Stiftung Pro Juventute und des Bunds der Schweizer Jugendherbergen, eine Organisation gründet: 1933 rufen sie die Zürcherische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege ins Leben. 1934 folgt das Pendant auf nationaler Ebene. Bereits am Gründungstag legen sie einen einheitlichen Wegweiser für die ganze Schweiz fest: gelbe Tafeln mit schwarzer Schrift.

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Eine Organisation nimmt ihren Lauf

Nach und nach entstehen in den Kantonen weitere Vereine. Sie planen Routen und kümmern sich um die Signalisation. Doch dann folgt ein Stopp: Während des Zweiten Weltkriegs sind die Orientierungshilfen unerwünscht. Die Schweizer Armee lässt aus taktischen Gründen sämtliche Wanderwegweiser wieder entfernen.

Weltweit einzigartig

Wanderwege in der Verfassung

Die zunehmende Verteerung der Wanderwege führte zu einem steigenden Bedürfnis nach Möglichkeiten, abseits von Strassen zu wandern. Daraus ging die gesetzliche Verankerung der Wanderwege hervor. Seit 1979 ist das Wanderwegwesen in der Bundesverfassung und seit 1985 im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege FWG geregelt. Anstoss dafür gab die Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege. Diese wurde trotz Widerstand des Bundesrats deutlich vom Volk angenommen. Das Gesetz bezweckt die Planung, die Anlage und den Erhalt zusammenhängender Fuss- und Wanderwegnetze.

Der Weg ins Netz

Der Verband Schweizer Wanderwege setzt sich noch heute für naturbelassene Wanderwege und deren Pflege sowie die Interessen der Wandernden ein. Die Digitalisierung des Wanderwegnetzes  war ein weiterer Meilenstein: Sie ermöglicht eine effiziente Verwaltung der Wanderwege und dient Wandernden bei der Planung. Doch: Die gelben Wanderwegweiser sind auch heute nach wie vor die wichtigste Orientierungshilfe unterwegs.

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