Geschichte

Wie das Bedürfnis nach Wanderwegen entstand

Nach Jahrzehnten des Unverständnisses über die umherziehenden Naturgelehrten und die gipfelerklimmenden Engländer reifte um 1900 das Bedürfnis nach körperlicher Ertüchtigung, nach Erholung in der freien Natur und nach Wanderungen in der umgebenden Bergwelt auch bei der einheimischen Bevölkerung. Mit dem Siegeszug des Autos gerieten die Fussgänger und Wandernden jedoch mehr und mehr in die Defensive. Dies stellte auch Jakob Ess, ein Lehrer aus der Ostschweiz, fest, als er mit seiner Schulklasse eine Wanderung über den Klausenpass unternahm. Als Reaktion und auf seine Initiative hin wurden in verschiedenen Regionen der Schweiz Ausflugsrouten für Spaziergänger und Wandernde signalisiert.

Wildwuchs bei der Signalisation

Mit der steigenden Anzahl solcher Routen wuchs auch die Vielfalt an verwendeten Signalisationen. Bald erkannte man, dass es jemanden brauchte, der die Signalisierung touristischer Fusswege koordiniert und mit System gestaltet. So war es wiederum Jakob Ess, der zusammen mit dem damaligen Sekretär der Stiftung Pro Juventute und des Bunds der Schweizer Jugendherbergen, Otto Binder, zunächst die Zürcherische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege und ein Jahr später, 1934, das Pendant auf nationaler Ebene gründete. Bereits am Gründungstag wurde ein für die ganze Schweiz einheitlicher Wegweisertypus – gelbe Tafeln, schwarze Schrift –  festgelegt.

Föderalistische Organisation und geführte Wanderungen

Schlag auf Schlag gründeten begeisterte Wanderer in verschiedenen Kantonen Vereine, die sich an die Planung geeigneter Routen und an deren Signalisation in ihrem Kanton machten. Aus einer Notlage entstanden die geführten Wanderungen: Die Schweizer Armee verfügte nämlich während des 2. Weltkriegs, dass sämtliche Wanderwegweiser entfernt werden mussten, denn diese hätten dem einfallenden Gegner eine gute Orientierungshilfe geboten. Also galt es, andere Verfahren zu finden um die Wanderer auf die Wege zu führen. Wegen ihrer grossen Beliebtheit wollte man aber auch später die geführten Wanderungen nicht mehr missen.

Gesetzliche Verankerung der Wanderwege und heutige Herausforderungen

Die zunehmende Verteerung der Wanderwege führte zu einem steigenden Bedürfnis nach Wanderwegen abseits von Strassen und letztendlich zur gesetzlichen Verankerung der Wanderwege. So ist das Wanderwegwesen seit 1979 in der Bundesverfassung und seit 1985 im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege FWG geregelt. Die heutige Herausforderung besteht nebst dem fortwährenden Einsatz für naturbelassene Wanderwege und der Pflege der Wege darin, das Netz von 65 000 km Wanderwegen zu digitalisieren. Dies einerseits zur effizienteren Verwaltung der Wanderwege und andererseits als Dienstleistung für die Wandernden, damit diese massgeschneiderte Wanderungen zusammenstellen können.

 

 

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